Klasse B
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Klasse A1
Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Klasse BE
Kraftfahrzeuge mit Anhängern
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt